Wir freuen uns Sie in Sölden begrüßen zu können.
Die Ereignisse der letzten Monate haben auch uns zum Nachdenken gebracht. In erster Linie geht es uns darum Ihren Aufenthalt möglichst angenehm zu gestalten und gleichzeitig alles Notwendige zu unternehmen, um Ihre Gesundheit sicherzustellen. In diesem Sinne haben wir die letzten Wochen damit verbracht, unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Empfehlungen von Experten, umfassende Maßnahmen und Sicherheitsrichtlinien für unser Hotel zur Eindämmung des Corona-Virus auszuarbeiten. Hier finden Sie eine Zusammenfassung jener Fragen, die wir in den letzten Tagen am häufigsten von unseren Gästen gestellt bekommen haben.
Die Inhalte widerspiegeln die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in Österreich und betreffen in erster Linie Buchungen in den kommenden Wintermonaten. Wir werden diese laufend aktualisieren, da die Entwicklung der letzten Wochen uns gezeigt hat wie schnell sich die Rahmenbedingungen ändern. In diesem Fall positiv, worüber wir uns am meisten freuen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Ute Thurnher und Ihr Valentin Team
Auch wenn wir uns über viele Punkte Gedanken gemacht haben und bemüht sind Ihnen einen sicheren Skiurlaub zu gewährleisten ist uns bewusst, dass uns das nur mit Ihrer Hilfe gelingen wird. Wir rechnen mit und vertrauen auf Ihre Eigenverantwortung, Ihrer und unserer Sicherheit zuliebe.
Aufgrund der aktuellen Situation und den damit verbundenen Unsicherheiten, haben wir unsere Stornierungsbedingungen angepasst. Abweichend von den in Ihrer Buchungsbestätigung angeführten Stornobedingungen, haben wir beschlossen, dass unsere Direktbucher Ihre Buchung anhand der nachstehenden Bedingungen stornieren können.
Folgende Stornierungsbedingungen gelten für alle Anreisen vom 8. Jänner 2021 bis 10. April 2021:
(Ausgenommen 11. - 20. Februar 2021)
Folgende Stornierungsbedingungen gelten für alle Anreisen vom 11. bis 20. Februar 2021):
Weitere Information zu Stornierungen auch im Falle von Einreisebeschränkungen, verpflichtende Quarantäne Bestimmungen, etc. finden Sie weiter unten in der Rubrik FAQ.
Wir können Ihnen versichern, dass wir alles unternehmen werden, dass Sie bei uns einen wundervollen und vor allem einen „sicheren“ Urlaub genießen. Die Maßnahmen werden laufend an die offiziellen Bestimmungen der Österreichischen Bundesregierung angepasst, weshalb es auch kurzfristig zu Änderungen kommen kann.
Es kommt oft anders als man denkt! Bitte treffen auch Sie Vorkehrungen für einen sorgenfreien Urlaub und schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab. Die Europäische Reiseversicherung bietet ein passendes Paket- ganz nach dem Motto „Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen“ Europäischen Reiseversicherung
Aufgrund der verbesserten Situation werden wir COVID-19 ab sofort so lange nicht als Pandemie und damit in der Storno- und Reiseabbruchversicherung als Ausschlussgrund einstufen, wie die Situation stabil bleibt und es nicht wieder zu einem verstärkten Auftreten (zweite Infektionswelle) und damit zu Verschärfungen der Maßnahmen insbesondere auch der Reisebeschränkungen kommt.
Solange die Situation also stabil bleibt, gilt wieder vollumfänglicher Stornoversicherungs- und Reiseabbruchsschutz. Auch Stornofälle im Zusammenhang mit COVID-19 sind gedeckt, obwohl COVID-19 noch als Epidemie oder Pandemie eingestuft wird (WHO, Österreichische Gesundheitsbehörden, der Pandemie-Ausschluss lt. der ERV-RVB wird so lange also nicht eingewendet). Dies gilt ebenso für allfällige Reiseabbruchskosten.
Hier einige konkrete Beispiele zur Erläuterung der Stornodeckung:
Es besteht Deckung für den Fall, dass Sie als versicherter Kunde die Reise nicht antreten können oder abbrechen müssen,
Kein Stornoschutz besteht aber, wenn Sie die Reise nicht antreten können oder wollen, weil Sie ein Risikopatient sind bzw. Sie sich - auch als Risikopatient - aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen.
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